Historie (Fortsetzung)
| 03.03.03 |
Der RA der Firma Pilote/Frankia teilt kurz vor dem Termin
der Gütverhandlung (Verzögerungstaktik?) dem Gericht
folgedes mit (Auszüge):
- dass man das Gutachten unseres Gutachters nicht anerkennt
- dass inzwischen die Seitenwände durch Frankia ausgetauscht wurden
- Grund für die Risse: ..dass möglicherweise die Stärke
der Gelcoatschicht im Verhältnis zur Glasfaserschicht zu
hoch war
- dass beim Verkauf des Fahrzeugs die Neuwertigkeit evtl. nicht
vereinbart wurde
- der Austausch der Wände wäre eine Nacherfüllung (und
keine Reparatur)
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| 10.03.03 |
Nach einer Reihe von Terminschwierigkeiten einzelner
Geladener setzt das Gericht den Gütetermin definitiv
für den 26. März 2003 fest
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| 26.03.03 |
Güteverhandlung bei Gericht in Mosbach. Erschienen war
der Kläger mit RA, ein Inhaber der Beklagten mit RA.
Frankia/Pilote war nicht vetreten. Das Gericht führt
aus, ... dass nach derzeitiger Sach- und Rechtslage
Beweis darüber erhoben wrrden muss, ob Unmöglichkeit in
Form der Nachbesserung vorliegt. Hierüber müsste
ein Sachverständigengutachten eingeholt werden..
Das Gericht unterbreitet folgenden Vergleichsvorschlag:
- Herstellergrantie auf Seitenwände und Rückwand
verlängern bis zum 31.12.2015
- Zahlung einer Abgeltung durch die Beklagte an
den Kläger von € 3.000,--
Termin für die Annahme des Vergleichsvorschlags:
28. April 2004. Erfolgt kein Vergleich, wird ein
Verkündungstermin für den 28. Mai 2003 bestimmt.
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| 10.04.03 |
Frankia weigert sich, unser Fahrzeug (das noch unser
Eigentum ist) an unseren Händler herauszugeben |
| 12.04.03 |
Wir besuchen unseren Händler anläßlich eines
Tages der offenen Tür und bringen unseren Unmut
zum Ausdruck. Wir verhandeln und kommen zu dem
Ergebnis, dass er uns den vollen Kaufpreis für den
Pilote zurückerstattet und wir ein Wohnmobil eines
anderen Herstellers bei ihm kaufen. Anläßlich des
Gesprächs erfahren wir, dass der Händler noch
weitere 7 ähnliche Fälle wie unseren (Risse) hat |
| 22.04.03 |
Der RA von Frankia teilt unserem RA mit, dass man
zu dem Vergleichsvorschlag des Gerichts keine Bedenken habe, dass
es sich bei der vom Gericht vorgeschlagene Garantie
um keine Herstellergarantie handele sondern um eine
Verlängerung der Gewährleistung und diese sich auf
die Seitenwände und die Rückwand beschränkt. Weiterhin
wird ausgeführt, dass Ansprüche auf Wertminderung,
Schadensersatz und Wandelung ausgschlossen sein
müssen (wegen dieser Formulierung, die uns schon am
20.06.2002 von Frankia vorgelegt wurde, haben wir
überhaupt die gerichtliche Auseinandersetzung
begonnen). Wir werden diesem Passus nie zustimmen!
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| 29.04.03 |
Wir informieren Frankia, dass wir unser Fahrzeug
abholen lassen und dem Abholer eine Vollmacht mitgeben |
| 30.04.03 |
Frankia bestätigt uns, dass das Fahrzeug abholbereit sei
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| 05.05.03 |
Unser RA informiert das Gericht über unser Verhandlungsergebnis
mit dem Händler
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| 09.05.03 |
Der RA des Händlers teilt mit, dass Frankia weiterhin
nicht bereit sei, das Fahrzeug an den Händler herauszugeben
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(Fortsetzung nächste Seite)
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