Historie (Fortsetzung)
| 24.10.02 |
Unser Rechtsanwalt schickt Klageschrift an das
Landgericht Mosbach.
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| 15.10.02 |
Unser Rechtsanwalt fordert von unserem Händler die
Rückzahlung des Kaufpreises zuz. Zinsen und uns entstandene
Kosten, da keine Nachlieferung erfolgte.
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| 6.12.02 |
Klageerwiderung des Rechtsanwalts des Händlers.
Inhalt (zusammengefaßt und interpretiert):
- Händler wußte nichts von der Reparatur
und konnte uns auch nicht entsprechend informieren
- bei Übergabe des Fahrzeugs sei noch nicht
ein Wandlungswunsch definitiv ausgesprochen worden
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| 12.12.02 |
Aufklärungsbeschluß des Landgerichts Mosbach:
Wir hatten das Recht vom Vertrag zurückzutreten.
Für den Fall, dass wir das Fahrzeug doch behalten
wollen, schlägt das Gericht folgende Einigung vor:
- Verlängerung der Gewährleistungsfrist für materialbedingte oder
konstruktionsbedingte Schäden an der Außenhülle des
Wohnmobils bis 31.12.2015 (2015!)
- Zahlung Nutzungsausfall EURO 2.500,--
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| 13.1.03 |
Unser RA informiert das Gericht, daß wir wandeln möchten. Begründung:
- Unser Händler ist kein Pilote-Händler mehr. Er
kann deshalb nicht oder nur erschwert
Gewährleistungsansprüche erfüllen
- Im PLZ-Bereich 6 gibt es keinen Pilote-Händler mehr,
zu dem wir ausweichen könnten (die Anzahl Pilote-Händler
ist im letzten Jahr stark zurückgegangen, neue sind
nicht hinzugekommen)
- Wir haben kein Vertrauen mehr in die Firma Frankia/Pilote
bezüglich Garantie- und Reparaturarbeiten. In mehreren
uns bekannt gewordenen Fällen wurden Reparaturen
mangelhaft oder in einer anderen Weise als zugesagt
durchgeführt.
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| 14.01.03 |
Die Gegenseite (unser Händler) informiert das Gericht, daß sie sich
mangels Mitwirkung der Firma Pilote bedauerlicherweise
außerstande sieht, dem Vergleichsvorschlag näher zu treten.
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| 03.02.03 |
Gericht in Mosbach lädt zu einer Güteverhandlung
am 19. März 2003 in Mosbach
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(Fortsetzung nächste Seite)
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