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Repariert für neu

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Historie (Fortsetzung)

24.10.02 Unser Rechtsanwalt schickt Klageschrift an das Landgericht Mosbach.
15.10.02 Unser Rechtsanwalt fordert von unserem Händler die Rückzahlung des Kaufpreises zuz. Zinsen und uns entstandene Kosten, da keine Nachlieferung erfolgte.
6.12.02 Klageerwiderung des Rechtsanwalts des Händlers. Inhalt (zusammengefaßt und interpretiert):
  • Händler wußte nichts von der Reparatur und konnte uns auch nicht entsprechend informieren
  • bei Übergabe des Fahrzeugs sei noch nicht ein Wandlungswunsch definitiv ausgesprochen worden
12.12.02 Aufklärungsbeschluß des Landgerichts Mosbach: Wir hatten das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Für den Fall, dass wir das Fahrzeug doch behalten wollen, schlägt das Gericht folgende Einigung vor:
  • Verlängerung der Gewährleistungsfrist für materialbedingte oder konstruktionsbedingte Schäden an der Außenhülle des Wohnmobils bis 31.12.2015 (2015!)
  • Zahlung Nutzungsausfall EURO 2.500,--
13.1.03 Unser RA informiert das Gericht, daß wir wandeln möchten. Begründung:
  • Unser Händler ist kein Pilote-Händler mehr. Er kann deshalb nicht oder nur erschwert Gewährleistungsansprüche erfüllen
  • Im PLZ-Bereich 6 gibt es keinen Pilote-Händler mehr, zu dem wir ausweichen könnten (die Anzahl Pilote-Händler ist im letzten Jahr stark zurückgegangen, neue sind nicht hinzugekommen)
  • Wir haben kein Vertrauen mehr in die Firma Frankia/Pilote bezüglich Garantie- und Reparaturarbeiten. In mehreren uns bekannt gewordenen Fällen wurden Reparaturen mangelhaft oder in einer anderen Weise als zugesagt durchgeführt.
14.01.03 Die Gegenseite (unser Händler) informiert das Gericht, daß sie sich mangels Mitwirkung der Firma Pilote bedauerlicherweise außerstande sieht, dem Vergleichsvorschlag näher zu treten.
03.02.03 Gericht in Mosbach lädt zu einer Güteverhandlung am 19. März 2003 in Mosbach
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